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ai: Jahresbericht Deutschland 1999


LH 588 - Hörbildpräsentation
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt ein
Diskussionsveranstaltung "Abu Ghraib lässt grüßen"
Empfehlungen des UN-Anti-Folter-Auschusses an die Bundesregierung in Berlin diskutiert
Neuer Prozess gegen BGS-Beamte nach Tod von Ageeb
PRO ASYL erstattet Strafanzeige gegen vier BGS-Beamte
Aktionsbündnis erstattet Anzeige gegen Kapitän
„Fahrlässige Tötung durch Unterlassen“
Die Fesselung von Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung
ai: Prozessbeginn im Fall Aamir Ageeb
Tod bei Abschiebung
BGS-Beamte im Fall Aamir Ageeb wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Prozess gegen BGS-Beamte beginnt am 02.02.2004
Kampagne gegen Abschiebungen Abschiebehaft und Abschiebelager
Dritter Todestag des bei einer Abschiebung ums Leben gekommenen Sudanesen Aamir Ageeb
Fesselungen bei Abschiebungen
Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Aamir Ageebs Tod
Neue Erkenntnisse zum Abschiebetod des Aamir Ageeb
Informationspolitik der Bundesregierung zum Todesfall von Aamir Ageeb
Abschiebepraxis bei Suizidgefahr
Trug das Land Baden-Württemberg Mitverantwortung am Tod des abgeschobenen Sudanesen?
Rückführungen werden wieder aufgenommen
Bundesinnenministerium: Bericht über den Tod von Aamir Ageeb
Schily: Erlaß bleibt vorerst bestehen
Abschiebestop für Aufklärung nicht nötig
Menschenrechte beginnen zu Hause!
Stellungnahme zum Gerichtsmedizinischen Gutachten
Rechtsmedizinisches Institut Uni München: Obduktionsbericht
ai: Jahresbericht Deutschland 2003
ai: Jahresbericht Deutschland 2002
ai: Jahresbericht Deutschland 2001
ai: Jahresbericht Deutschland 2000
ai: Jahresbericht Deutschland 1999
ai: Jahresbericht Sudan 2002
ai: Jahresbericht Sudan 2001
ai: ai: Jahresbericht Sudan 2000
ai: Jahresbericht Sudan 1999
Der Fall Aamir Ageeb
Ärzte als Abschiebehelfer?
Sudanese bei Abschiebung umgekommen
Death of Sudanese Asylum-seeker
Concerns in Europe - Germany
Zur ewigen Ruhe gefesselt
Tod des Sudanesen Aamir Ageeb
Hilfsmittel zur Durchführung von Abschiebungen unter Zwang
Online-Demonstration
Vereinigung Cockpit: Abschiebungen
Redebeitrag im Namen der Studentlnnenschaft der KSFH München zum 1. Todestag
Gedenken an Aamir Ageeb am 28.5.2000 in München
Rede zur Gedenkveranstaltung am 28.5.2000 in München
Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
DeportationClass Stop!
Staub-Bernasconi: Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Interreligiöse Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Rückführungen auf dem Luftweg
Zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Erklärung des Fachbereichsrats zum Tod von Aamir Ageeb
Abschiebung: Klare Verantwortung herstellen
Rede bei der Demonstration in Hamburg
Wir trauern um Aamir Ageeb!!!
Wir trauern um Aamir Mohamed Ageeb!
Der Abschiebetod von Aamir Ageeb hätte vermieden werden können
Resolution der StudentInnen der KSFH München

ai: Jahresbericht Deutschland 1999

amnesty international

Jahresbericht 1999

Deutschland (Bundesrepublik)

Im Berichtszeitraum erhielt amnesty international erneut von Vorwürfen über Mißhandlungen durch Polizeibeamte Kenntnis. Bei den mutmaßlichen Opfern handelte es sich vielfach um Asylbewerber.

Nach den Parlamentswahlen vom September übernahm eine neue Koalitionsregierung unter dem Vorsitz von Gerhard Schröder die Amtsgeschäfte. Er löste Helmut Kohl als Bundeskanzler ab.

Im Mai befaßte sich der UN-Ausschuß gegen Folter mit dem zweiten periodischen Bericht der Bundesregierung über die von ihr zur Umsetzung des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe getroffenen Maßnahmen. Der Ausschuß äußerte sich besorgt über die hohe Zahl bekanntgewordener Mißhandlungsvorwürfe, die sich zumeist auf den Zeitpunkt der Festnahme bezogen. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf eine in offiziellem Auftrag erstellte Studie, die zutage gefördert hatte, daß es sich bei polizeilichen Übergriffen gegenüber ausländischen Staatsbürgern nicht um »bloße Einzelfälle« handelt. Der Ausschuß bemängelte darüber hinaus die »Existenz bestimmter Rechtsvorschriften, die es unter gewissen Bedingungen zulassen, daß gesetzliche Garantien zugunsten von Personen, die die Polizei verhaftet hat, nach Ermessen erheblich eingeschränkt werden können«. Er nannte als Beispiel »Vorschriften, die es der Polizei in bestimmten Fällen erlauben, einer auf einer Polizeistation festgehaltenen Person die Benachrichtigung eines Familienangehörigen zu untersagen«. Besonders beunruhigt äußerte sich der Ausschuß über die »offenbar geringe Zahl von Strafverfahren und Verurteilungen im Zusammenhang mit Vorwürfen über Mißhandlungen durch die Polizei, vor allem dann, wenn es sich (bei den mutmaßlichen Opfern) um Menschen ausländischer Abstammung handelt«. Zu den Empfehlungen des Ausschusses zählte die Verbesserung der Beschwerdemechanismen sowie eine »deutliche Verstärkung« disziplinarischer und gerichtlicher Maßnahmen gegen Polizeibeamte, denen Übergriffe angelastet werden. Den Opfern polizeilichen Fehlverhaltens sollte es nach Auffassung des Ausschusses möglich sein, in Strafverfahren als Nebenkläger aufzutreten. Er empfahl des weiteren, die für zivilrechtliche Schadensersatzklagen geltenden Verfahren zu verbessern, durch entsprechende Gesetzesänderungen sicherzustellen, daß unter Folterungen erlangte Beweismittel unter keinen Umständen vor Gericht zugelassen werden, sowie für Polizei- und andere Beamte Pflichtlehrgänge durchzuführen, in denen sie in menschenrechtlichen Fragen und auf dem Gebiet des Konfliktmanagements – insbesondere im Umgang mit ethnischen Minderheiten – geschult werden. Nicht zuletzt rief der Ausschuß die Bundesregierung auf, ihre Bemühungen fortzusetzen und zu gewährleisten, daß sämtliche Personen gleich bei ihrer Festnahme mittels eines Formblattes in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte aufgeklärt werden.

Im Berichtszeitraum erhielt amnesty international erneut von Vorwürfen über polizeiliche Mißhandlungen an ausländischen Staatsbürgern, unter ihnen Asylbewerber, sowie an Angehörigen ethnischer Minderheiten Kenntnis. Mehrere Asylbewerber machten geltend, während ihrer versuchten Abschiebung auf dem Düsseldorfer Flughafen von Polizisten mißhandelt worden zu sein. Khebil L. beispielsweise erhob den Vorwurf, man habe ihn auf dem Flughafengelände drei- bis viermal und später in einem Büroraum nochmals geschlagen. Auch Frank E., ein Asylbewerber aus Ruanda, erklärte, er sei im Februar oder März, als er sich weigerte, das Flugzeug zu besteigen, mit Schlägen mißhandelt worden. Seinen Angaben zufolge war seine Mundpartie aufgrund der Schläge »entstellt« und seine Augen »voller Blut«. Im April berichtete Ebezina C., ein Polizeibeamter habe ihn mit Fausthieben und Fußtritten traktiert und ihn verbal mißhandelt. Die Vorwürfe der drei Asylbewerber zogen Ermittlungen nach sich, die jedoch bei Jahresende noch nicht abgeschlossen waren.

Abdul A. beschuldigte die Bremer Polizei, ihn im Februar geschlagen und beleidigt zu haben. Er erklärte, er sei von zivil gekleideten Polizisten, von denen einer seine Waffe auf ihn gerichtet habe, angehalten und aufgefordert worden, sich auszuweisen. Anschließend sei er beschimpft und mit Fußtritten und Fausthieben traktiert worden, bevor man ihn auf eine nahe gelegene Polizeiwache gebracht habe. Dort mußte sich Abdul A. nach eigenen Angaben entkleiden und wurde für zwei Stunden in eine Zelle gesperrt. Nach seiner Freilassung suchte er noch am selben Tag seinen Arzt auf, der folgende Verletzungen attestierte: Quetschungen an beiden Handgelenken, eine Fleischwunde am linken Handgelenk, Verrenkungen an der linken Schulter, Blutergüsse im Bereich des Brustkorbes und der Rippen sowie im Gesicht und am rechten Knie und Oberschenkel. Mehrere Tage nachdem Abdul A. bei der Bremer Polizei und der Staatsanwaltschaft wegen des Vorfalls Anzeige erstattet hatte, wurde ihm mitgeteilt, daß gegen ihn Ermittlungen wegen Bedrohung und Beleidigung von Polizisten und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet worden seien.

Im Februar fand ein Wiederaufnahmeverfahren gegen drei Polizisten statt, die angeklagt waren, im Jahre 1992 den iranischen Studenten Habib J. mißhandelt zu haben (siehe Jahresberichte 1994 bis 1997). Die Beamten waren 1994 zunächst schuldig gesprochen, ihre Urteile jedoch 1995 in der Berufung wieder aufgehoben worden. Im Juli 1996 hatte das Berliner Kammergericht eine Neuverhandlung ihres Falles angeordnet und seine Entscheidung unter anderem damit begründet, daß die Feststellungen des Berufungsgerichts »widersprüchlich und lückenhaft« gewesen seien. Im Wiederaufnahmeverfahren vom Februar gelangten die Richter zu dem Schluß, daß die Glaubwürdigkeit von Habib J. als Zeuge außer Zweifel stehe, daß aber seit dem damaligen Vorfall erhebliche Zeit verstrichen sei, was bei Habib J. und den übrigen Zeugen wie auch bei den beschuldigten Polizisten zu Erinnerungslücken geführt habe. Das Gericht sah sich angesichts widersprüchlicher Aussagen aller Parteien außerstande, den Tathergang zweifelsfrei zu rekonstruieren, und hielt aus diesem Grunde den Freispruch der Polizeibeamten aufrecht.

Ein Antrag des algerischen Asylbewerbers Nasr B. auf eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, seine wegen Mißhandlung erstattete Strafanzeige abzuweisen (siehe Jahresbericht 1998), wurde im Juni abschlägig beschieden.

Das Landgericht Dortmund hob im Mai das Urteil gegen einen Polizisten auf, der von der Vorinstanz der fahrlässigen Körperverletzung an dem türkischen Staatsbürger Ahmet Delibas für schuldig befunden worden war (siehe Jahresberichte 1997 und 1998). Ahmet Delibas hatte den Vorwurf erhoben, im Jahre 1995 auf dem Rücksitz eines Polizeifahrzeugs von den Beamten ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Aus einem ärztlichen Attest ging hervor, daß er sich bei dem Vorfall schwere Verletzungen zugezogen hatte. Er selbst wurde später des tätlichen Angriffs auf einen Polizisten angeklagt. Bei dem vorinstanzlichen Verfahren im Mai 1997 waren ein zweiter angeklagter Polizist sowie Ahmet Delibas freigesprochen worden. Das Landgericht Dortmund hob den Schuldspruch gegen den damals verurteilten Polizisten mit der Begründung auf, daß sich Ahmet Delibas seine Gesichtsverletzungen zugezogen haben könne, als ihm der Beamte in Notwehr Schläge versetzte, nachdem er bei dem Versuch, ihn festzunehmen, von Ahmet Delibas ins Gesicht getreten worden war. Obwohl nachgewiesen werden konnte, daß man dem Häftling noch mindestens drei weitere Schläge gegen Oberkörper und Gesicht versetzt hat, als er bereits mit auf dem Rücken gefesselten Händen in dem Polizeifahrzeug saß, entschied das Gericht, der Beamte habe, um den Widerstand von Ahmet Delibas zu brechen, in zulässiger Weise Gewalt angewandt.

Im Mai wiesen die Behörden eine von Homayoun Ghaleh gegen die Polizei unter dem Vorwurf der Mißhandlung erhobene Beschwerde ab, obwohl ein ärztliches Attest vorlag, das die Angaben des Iraners, er sei von einem Dortmunder Polizisten mit einem Funkgerät auf den Kopf geschlagen worden, erhärtete. Im selben Monat wurde auch das Ermittlungsverfahren gegen Homayoun Ghaleh eingestellt, das man aufgrund einer Anzeige des betreffenden Polizisten eingeleitet hatte (siehe Jahresbericht 1998).

Gleichfalls im Mai sprach das Landgericht Frankfurt an der Oder drei Polizeibeamte aus Brandenburg in zwölf Fällen der Mißhandlung vietnamesischer Häftlinge in den Jahren 1993 und 1994 schuldig (siehe Jahresberichte 1995 und 1998). Die Angeklagten erhielten zehn- bis 24monatige Freiheitsstrafen, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Nach Erkenntnissen des Gerichts hatten die drei Beamten vietnamesische Häftlinge mit Fausthieben und Fußtritten traktiert und sie entwürdigender und erniedrigender Behandlung ausgesetzt. Einige hatten sich beispielsweise nackt ausziehen müssen und waren anschließend verprügelt worden. Einen vierten im selben Zusammenhang angeklagten Polizisten, der gegen die Mißhandlungen nicht eingeschritten war, befand das Gericht der Körperverletzung im Amt durch Unterlassen für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Bei der Urteilsverkündung wies der Vorsitzende Richter mit deutlicher Kritik darauf hin, daß mehrere polizeiliche Zeugen gelogen haben, um ihre Kollegen zu decken. Mindestens zwei Vietnamesen, die in dem Prozeß als Zeugen der Anklage hätten aussagen sollen, waren noch vor Eröffnung des Verfahrens in ihre Heimat abgeschoben worden. Versuche, sie zwecks Aussage wieder einzufliegen, wurden aufgegeben, nachdem das Innenministerium die Befürchtung geäußert hatte, die beiden könnten diese Gelegenheit nutzen, Asyl zu beantragen.

Im September hob der Bundesgerichtshof im Jahre 1996 gegen zwei Polizeibeamte ergangene Urteile auf, die der Nötigung und der fahrlässigen Körperverletzung an dem Journalisten Oliver Ness während einer Demonstration im Mai 1994 für schuldig befunden worden waren (siehe Jahresberichte 1995 bis 1997). Die Richter monierten in ihrer Entscheidung die »massive« Verschleppung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre benötigt hatte, bevor sie den Fall an den Bundesgerichtshof überwies.

amnesty international brachte gegenüber den deutschen Behörden wiederholt Vorwürfe über Mißhandlungen zur Sprache und setzte sich für zügige und unparteiische Ermittlungen ein. Anfragen und Kritik der Organisation galten ferner mehreren, im Zusammenhang mit aus den Vorjahren datierenden Mißhandlungsbeschwerden eingeleiteten Untersuchungen.

Im April rief amnesty international die Berliner Behörden zur Wiederaufnahme von Ermittlungen auf, um die von Nasr B. erhobenen Vorwürfe zu klären. Sie bat um die Zusicherung, daß die Staatsanwaltschaft den Fall des algerischen Asylbewerbers in Übereinstimmung mit internationalen Standards umfassend prüft.

Im Mai erinnerte amnesty international die Bundesregierung an ihre Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, daß die Abschiebung von Asylbewerbern in einer Weise erfolgt, die sie in ihren Menschenrechten, insbesondere in ihrem Recht auf Freiheit vor Folterungen und Mißhandlungen, achtet. Die Organisation forderte zügige und unparteiische Ermittlungen zur Aufklärung des Vorgehens von Polizeibeamten bei der versuchten Abschiebung mehrerer Personen, deren Fälle amnesty international dokumentiert hatte. Eine gleichermaßen unparteiische und unabhängige Untersuchung forderte die Organisation auch hinsichtlich der Rolle und Verantwortlichkeit des Bundesgrenzschutzes auf dem Flughafen Düsseldorf. Im August ließ das Bundesinnenministerium amnesty international wissen, daß die Vorgänge auf dem Flughafen derzeit von der Staatsanwaltschaft ermittelt würden, daß aber nach den bisher vorliegenden Ergebnissen keine Anhaltspunkte für Mißhandlungen an rückzuführenden Personen zu erkennen seien.

Im Dezember bat amnesty international die Behörden um weitergehende Informationen zu einigen Aspekten des Verfahrens gegen die beiden Polizisten, deren Verurteilung wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung an Oliver Ness der Bundesgerichtshof aufgehoben hatte.

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