ai: Jahresbericht Deutschland 1999
amnesty
international
Jahresbericht
1999
Deutschland
(Bundesrepublik)
Im Berichtszeitraum
erhielt amnesty international erneut von Vorwürfen über Mißhandlungen durch
Polizeibeamte Kenntnis. Bei den mutmaßlichen Opfern handelte es sich vielfach
um Asylbewerber.
Nach den Parlamentswahlen
vom September übernahm eine neue Koalitionsregierung unter dem Vorsitz von Gerhard
Schröder die Amtsgeschäfte. Er löste Helmut Kohl als Bundeskanzler ab.
Im Mai befaßte sich der
UN-Ausschuß gegen Folter mit dem zweiten periodischen Bericht der Bundesregierung
über die von ihr zur Umsetzung des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe getroffenen
Maßnahmen. Der Ausschuß äußerte sich besorgt über die hohe Zahl bekanntgewordener
Mißhandlungsvorwürfe, die sich zumeist auf den Zeitpunkt der Festnahme bezogen.
Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf eine in offiziellem Auftrag erstellte
Studie, die zutage gefördert hatte, daß es sich bei polizeilichen Übergriffen
gegenüber ausländischen Staatsbürgern nicht um »bloße Einzelfälle« handelt.
Der Ausschuß bemängelte darüber hinaus die »Existenz bestimmter Rechtsvorschriften,
die es unter gewissen Bedingungen zulassen, daß gesetzliche Garantien zugunsten
von Personen, die die Polizei verhaftet hat, nach Ermessen erheblich eingeschränkt
werden können«. Er nannte als Beispiel »Vorschriften, die es der Polizei in
bestimmten Fällen erlauben, einer auf einer Polizeistation festgehaltenen Person
die Benachrichtigung eines Familienangehörigen zu untersagen«. Besonders beunruhigt
äußerte sich der Ausschuß über die »offenbar geringe Zahl von Strafverfahren
und Verurteilungen im Zusammenhang mit Vorwürfen über Mißhandlungen durch die
Polizei, vor allem dann, wenn es sich (bei den mutmaßlichen Opfern) um Menschen
ausländischer Abstammung handelt«. Zu den Empfehlungen des Ausschusses zählte
die Verbesserung der Beschwerdemechanismen sowie eine »deutliche Verstärkung«
disziplinarischer und gerichtlicher Maßnahmen gegen Polizeibeamte, denen Übergriffe
angelastet werden. Den Opfern polizeilichen Fehlverhaltens sollte es nach Auffassung
des Ausschusses möglich sein, in Strafverfahren als Nebenkläger aufzutreten.
Er empfahl des weiteren, die für zivilrechtliche Schadensersatzklagen geltenden
Verfahren zu verbessern, durch entsprechende Gesetzesänderungen sicherzustellen,
daß unter Folterungen erlangte Beweismittel unter keinen Umständen vor Gericht
zugelassen werden, sowie für Polizei- und andere Beamte Pflichtlehrgänge durchzuführen,
in denen sie in menschenrechtlichen Fragen und auf dem Gebiet des Konfliktmanagements
– insbesondere im Umgang mit ethnischen Minderheiten – geschult werden. Nicht
zuletzt rief der Ausschuß die Bundesregierung auf, ihre Bemühungen fortzusetzen
und zu gewährleisten, daß sämtliche Personen gleich bei ihrer Festnahme mittels
eines Formblattes in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte aufgeklärt
werden.
Im Berichtszeitraum erhielt
amnesty international erneut von Vorwürfen über polizeiliche Mißhandlungen an
ausländischen Staatsbürgern, unter ihnen Asylbewerber, sowie an Angehörigen
ethnischer Minderheiten Kenntnis. Mehrere Asylbewerber machten geltend, während
ihrer versuchten Abschiebung auf dem Düsseldorfer Flughafen von Polizisten mißhandelt
worden zu sein. Khebil L. beispielsweise erhob den Vorwurf, man habe ihn auf
dem Flughafengelände drei- bis viermal und später in einem Büroraum nochmals
geschlagen. Auch Frank E., ein Asylbewerber aus Ruanda, erklärte, er sei im
Februar oder März, als er sich weigerte, das Flugzeug zu besteigen, mit Schlägen
mißhandelt worden. Seinen Angaben zufolge war seine Mundpartie aufgrund der
Schläge »entstellt« und seine Augen »voller Blut«. Im April berichtete Ebezina
C., ein Polizeibeamter habe ihn mit Fausthieben und Fußtritten traktiert und
ihn verbal mißhandelt. Die Vorwürfe der drei Asylbewerber zogen Ermittlungen
nach sich, die jedoch bei Jahresende noch nicht abgeschlossen waren.
Abdul A. beschuldigte die
Bremer Polizei, ihn im Februar geschlagen und beleidigt zu haben. Er erklärte,
er sei von zivil gekleideten Polizisten, von denen einer seine Waffe auf ihn
gerichtet habe, angehalten und aufgefordert worden, sich auszuweisen. Anschließend
sei er beschimpft und mit Fußtritten und Fausthieben traktiert worden, bevor
man ihn auf eine nahe gelegene Polizeiwache gebracht habe. Dort mußte sich Abdul
A. nach eigenen Angaben entkleiden und wurde für zwei Stunden in eine Zelle
gesperrt. Nach seiner Freilassung suchte er noch am selben Tag seinen Arzt auf,
der folgende Verletzungen attestierte: Quetschungen an beiden Handgelenken,
eine Fleischwunde am linken Handgelenk, Verrenkungen an der linken Schulter,
Blutergüsse im Bereich des Brustkorbes und der Rippen sowie im Gesicht und am
rechten Knie und Oberschenkel. Mehrere Tage nachdem Abdul A. bei der Bremer
Polizei und der Staatsanwaltschaft wegen des Vorfalls Anzeige erstattet hatte,
wurde ihm mitgeteilt, daß gegen ihn Ermittlungen wegen Bedrohung und Beleidigung
von Polizisten und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet
worden seien.
Im Februar fand ein Wiederaufnahmeverfahren
gegen drei Polizisten statt, die angeklagt waren, im Jahre 1992 den iranischen
Studenten Habib J. mißhandelt zu haben (siehe Jahresberichte 1994 bis 1997).
Die Beamten waren 1994 zunächst schuldig gesprochen, ihre Urteile jedoch 1995
in der Berufung wieder aufgehoben worden. Im Juli 1996 hatte das Berliner Kammergericht
eine Neuverhandlung ihres Falles angeordnet und seine Entscheidung unter anderem
damit begründet, daß die Feststellungen des Berufungsgerichts »widersprüchlich
und lückenhaft« gewesen seien. Im Wiederaufnahmeverfahren vom Februar gelangten
die Richter zu dem Schluß, daß die Glaubwürdigkeit von Habib J. als Zeuge außer
Zweifel stehe, daß aber seit dem damaligen Vorfall erhebliche Zeit verstrichen
sei, was bei Habib J. und den übrigen Zeugen wie auch bei den beschuldigten
Polizisten zu Erinnerungslücken geführt habe. Das Gericht sah sich angesichts
widersprüchlicher Aussagen aller Parteien außerstande, den Tathergang zweifelsfrei
zu rekonstruieren, und hielt aus diesem Grunde den Freispruch der Polizeibeamten
aufrecht.
Ein Antrag des algerischen
Asylbewerbers Nasr B. auf eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der
Staatsanwaltschaft, seine wegen Mißhandlung erstattete Strafanzeige abzuweisen
(siehe Jahresbericht 1998), wurde im Juni abschlägig beschieden.
Das Landgericht Dortmund
hob im Mai das Urteil gegen einen Polizisten auf, der von der Vorinstanz der
fahrlässigen Körperverletzung an dem türkischen Staatsbürger Ahmet Delibas für
schuldig befunden worden war (siehe Jahresberichte 1997 und 1998). Ahmet Delibas
hatte den Vorwurf erhoben, im Jahre 1995 auf dem Rücksitz eines Polizeifahrzeugs
von den Beamten ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Aus einem ärztlichen
Attest ging hervor, daß er sich bei dem Vorfall schwere Verletzungen zugezogen
hatte. Er selbst wurde später des tätlichen Angriffs auf einen Polizisten angeklagt.
Bei dem vorinstanzlichen Verfahren im Mai 1997 waren ein zweiter angeklagter
Polizist sowie Ahmet Delibas freigesprochen worden. Das Landgericht Dortmund
hob den Schuldspruch gegen den damals verurteilten Polizisten mit der Begründung
auf, daß sich Ahmet Delibas seine Gesichtsverletzungen zugezogen haben könne,
als ihm der Beamte in Notwehr Schläge versetzte, nachdem er bei dem Versuch,
ihn festzunehmen, von Ahmet Delibas ins Gesicht getreten worden war. Obwohl
nachgewiesen werden konnte, daß man dem Häftling noch mindestens drei weitere
Schläge gegen Oberkörper und Gesicht versetzt hat, als er bereits mit auf dem
Rücken gefesselten Händen in dem Polizeifahrzeug saß, entschied das Gericht,
der Beamte habe, um den Widerstand von Ahmet Delibas zu brechen, in zulässiger
Weise Gewalt angewandt.
Im Mai wiesen die Behörden
eine von Homayoun Ghaleh gegen die Polizei unter dem Vorwurf der Mißhandlung
erhobene Beschwerde ab, obwohl ein ärztliches Attest vorlag, das die Angaben
des Iraners, er sei von einem Dortmunder Polizisten mit einem Funkgerät auf
den Kopf geschlagen worden, erhärtete. Im selben Monat wurde auch das Ermittlungsverfahren
gegen Homayoun Ghaleh eingestellt, das man aufgrund einer Anzeige des betreffenden
Polizisten eingeleitet hatte (siehe Jahresbericht 1998).
Gleichfalls im Mai sprach
das Landgericht Frankfurt an der Oder drei Polizeibeamte aus Brandenburg in
zwölf Fällen der Mißhandlung vietnamesischer Häftlinge in den Jahren 1993 und
1994 schuldig (siehe Jahresberichte 1995 und 1998). Die Angeklagten erhielten
zehn- bis 24monatige Freiheitsstrafen, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt
wurden. Nach Erkenntnissen des Gerichts hatten die drei Beamten vietnamesische
Häftlinge mit Fausthieben und Fußtritten traktiert und sie entwürdigender und
erniedrigender Behandlung ausgesetzt. Einige hatten sich beispielsweise nackt
ausziehen müssen und waren anschließend verprügelt worden. Einen vierten im
selben Zusammenhang angeklagten Polizisten, der gegen die Mißhandlungen nicht
eingeschritten war, befand das Gericht der Körperverletzung im Amt durch Unterlassen
für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Bei der Urteilsverkündung
wies der Vorsitzende Richter mit deutlicher Kritik darauf hin, daß mehrere polizeiliche
Zeugen gelogen haben, um ihre Kollegen zu decken. Mindestens zwei Vietnamesen,
die in dem Prozeß als Zeugen der Anklage hätten aussagen sollen, waren noch
vor Eröffnung des Verfahrens in ihre Heimat abgeschoben worden. Versuche, sie
zwecks Aussage wieder einzufliegen, wurden aufgegeben, nachdem das Innenministerium
die Befürchtung geäußert hatte, die beiden könnten diese Gelegenheit nutzen,
Asyl zu beantragen.
Im September hob der Bundesgerichtshof
im Jahre 1996 gegen zwei Polizeibeamte ergangene Urteile auf, die der Nötigung
und der fahrlässigen Körperverletzung an dem Journalisten Oliver Ness während
einer Demonstration im Mai 1994 für schuldig befunden worden waren (siehe Jahresberichte
1995 bis 1997). Die Richter monierten in ihrer Entscheidung die »massive« Verschleppung
des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre benötigt hatte,
bevor sie den Fall an den Bundesgerichtshof überwies.
amnesty international brachte
gegenüber den deutschen Behörden wiederholt Vorwürfe über Mißhandlungen zur
Sprache und setzte sich für zügige und unparteiische Ermittlungen ein. Anfragen
und Kritik der Organisation galten ferner mehreren, im Zusammenhang mit aus
den Vorjahren datierenden Mißhandlungsbeschwerden eingeleiteten Untersuchungen.
Im April rief amnesty international
die Berliner Behörden zur Wiederaufnahme von Ermittlungen auf, um die von Nasr
B. erhobenen Vorwürfe zu klären. Sie bat um die Zusicherung, daß die Staatsanwaltschaft
den Fall des algerischen Asylbewerbers in Übereinstimmung mit internationalen
Standards umfassend prüft.
Im Mai erinnerte amnesty
international die Bundesregierung an ihre Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen,
daß die Abschiebung von Asylbewerbern in einer Weise erfolgt, die sie in ihren
Menschenrechten, insbesondere in ihrem Recht auf Freiheit vor Folterungen und
Mißhandlungen, achtet. Die Organisation forderte zügige und unparteiische Ermittlungen
zur Aufklärung des Vorgehens von Polizeibeamten bei der versuchten Abschiebung
mehrerer Personen, deren Fälle amnesty international dokumentiert hatte. Eine
gleichermaßen unparteiische und unabhängige Untersuchung forderte die Organisation
auch hinsichtlich der Rolle und Verantwortlichkeit des Bundesgrenzschutzes auf
dem Flughafen Düsseldorf. Im August ließ das Bundesinnenministerium amnesty
international wissen, daß die Vorgänge auf dem Flughafen derzeit von der Staatsanwaltschaft
ermittelt würden, daß aber nach den bisher vorliegenden Ergebnissen keine Anhaltspunkte
für Mißhandlungen an rückzuführenden Personen zu erkennen seien.
Im Dezember bat amnesty
international die Behörden um weitergehende Informationen zu einigen Aspekten
des Verfahrens gegen die beiden Polizisten, deren Verurteilung wegen Nötigung
und fahrlässiger Körperverletzung an Oliver Ness der Bundesgerichtshof aufgehoben
hatte.
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